Asyl in Österreich – FAQ

Was ist Asyl?

Asyl ist der Rechtsschutz, den ein Land einer Person gewährt, die in ihrem Heimatland verfolgt wird. In Österreich können Sie einen Asylantrag stellen, wenn Sie verfolgt werden aus:

  • Deine Rasse
  • Deine Religion
  • Ihre Nationalität
  • Ihre politischen Überzeugungen
  • Ihre Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe – einschließlich LGBTIQ (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Intersexuelle oder Queer)

Was wir bei Queer Base machen

Wir helfen gezielt Menschen, die in ihrem Heimatland aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität verfolgt werden.

Verfolgung kann Folgendes umfassen:

  • Willkürliche Verhaftungen
  • Gewalt durch Behörden oder Privatpersonen (wenn der Staat Sie nicht schützt)
  • Diskriminierung
  • Folter oder grausame Behandlung
  • Drohungen mit körperlicher Gewalt oder Tod
  • Eine der Hauptbedingungen Grund für die Gewährung von Asyl ist, dass Sie von den Behörden Ihres Heimatlandes keinen ausreichenden Schutz erhalten können – sei es, weil diese Sie nicht schützen können oder wollen.

Kann ich im Voraus wissen, ob mir Asyl gewährt wird?

Leider nein. Niemand kann garantieren, ob Sie:

  • Asyl erhalten
  • In Ihr Heimatland oder ein Drittland abgeschoben werden
  • Aufenthalt in Österreich gestattet

    Warum nicht? Diese Entscheidungen werden ausschließlich von den österreichischen Behörden nach Prüfung Ihres gesamten Falles getroffen. Sie können keinen Asylantrag vor Ihrer Ankunft in Österreich stellen (z. B. per E-Mail oder bei einer Botschaft).
    Jedoch, es gibt einige Indikatoren, die helfen können:

  • Aktuelle Asylpraktiken für Menschen aus Ihrem Land
  • Aktuelle Gerichtsentscheidungen
  • Die politische Situation in Ihrem Heimatland. Für detailliertere Informationen zur Asylpraxis für LGBTIQ-Personen aus Ihrem spezifischen Land wenden Sie sich direkt an uns.

Was passiert in meinem Heimatland, wenn ich in Österreich Asyl beantrage?

Die Folgen variieren je nach Herkunftsland.

Allgemein:

  • Das Land, das Ihnen Asyl gewährt, verbietet Ihnen die Rückkehr in Ihr Heimatland
  • Österreichische Behörden never Informieren Sie Ihr Heimatland darüber, dass Sie Asyl beantragt haben
  • Informationen können jedoch auch aus anderen Quellen bekannt werden

    Mögliche Folgen, wenn Ihr Heimatland davon erfährt:

  • Möglicherweise verlieren Sie Ihre Staatsbürgerschaft
  • Möglicherweise droht Ihnen eine strafrechtliche Verfolgung
  • Ihre Angehörigen könnten unter Druck geraten. Für detaillierte Informationen über mögliche Konsequenzen in Ihrem spezifischen Land empfehlen wir Ihnen, sich an lokale Rechtsberater oder Menschenrechtsorganisationen in Ihrem Heimatland zu wenden.

Sollte ich etwas vorbereiten, bevor ich nach Österreich komme?

Was Sie haben MÜSSEN:
Nichts! Es gibt keine obligatorischen Dokumente für die Beantragung von Asyl.

Was kann Ihrem Fall helfen:

Im Asylverfahren müssen die österreichischen Behörden die Glaubwürdigkeit Ihrer Angaben überprüfen. Wenn Sie vor Ihrer Ankunft Beweise für eine Verfolgung erhalten können, ist es daher hilfreich, Folgendes mitzubringen:

Beweise für die Verfolgung:

  • Gerichts- oder Verwaltungsentscheidungen
  • Zertifikate und Erklärungen
  • Unterstützungsschreiben von Organisationen
  • Medizinische Berichte
  • Fotos oder andere Dokumentation

    Wichtig:
    Sie benötigen keine Originaldokumente. Sie können den Nachweis später in Form von Fotos oder Kopien erbringen. Generell ist es hilfreich, alle persönlichen Dokumente mitzubringen, die Sie haben:

    Ausweisdokumente:

  • Ausweise und Reisepässe
  • Geburtsurkunden
  • Sonstige Personenstandsurkunden (z. B. Namensänderungsurkunden)

    Ausbildung und Beruf:

  • Diplome und Schulzeugnisse
  • Dokumente zur Berufserfahrung
  • Sprachnachweise

    Gesundheit:

  • Krankenakten

    Tipp: Wenn es in Ihrem Land möglich ist, kann es hilfreich sein, diese Dokumente mit einer Apostille zu versehen. Diese Dokumente werden später für die Ausbildung, die Beschäftigung und das tägliche Leben nützlich sein, wenn Sie in Österreich bleiben.

Wie viel Geld sollte ich mit nach Österreich nehmen?

Die Höhe hängt davon ab, wie schnell Sie nach Ihrer Ankunft einen Asylantrag stellen möchten.

Wenn Sie sich kurz nach Ihrer Ankunft bewerben (Die meisten Leute tun es):

  • Österreich stellt Unterkunft, Verpflegung und ein kleines Taschengeld zur Verfügung
  • Sie erhalten auch medizinische Versorgung, einschließlich spezieller Betreuung für Transgender-Personen, falls erforderlich
  • Sie brauchen nicht viel Geld

    Wichtig: Größere Bargeldbeträge, die Sie zum Zeitpunkt Ihres Asylantrags mitbringen, werden von den Behörden eingezogen und Ihnen später nach und nach als Taschengeld zurückgegeben.

  • Kann ich am Flughafen einen Asylantrag stellen, ohne nach Österreich einzureisen?

    Ja, das ist möglich, aber es ist kompliziert und riskant.

    Sie können Asyl beantragen:

    • Während des Transits am Flughafen (z. B. beim Umsteigen von Flügen)
    • Nach dem Grenzübertritt (nach der Passkontrolle, sofern Sie zur Einreise berechtigt sind)

      Wichtige Überlegungen für Flughafenanwendungen:

    • Die Behörden können Ihre Anfrage schnell beurteilen
    • Sie können den Antrag sofort ablehnen, wenn er der Meinung ist, dass ihm eine Begründung fehlt
    • In diesem Fall können Sie sofort aus dem Land abgeschoben werden

    Soll ich am Flughafen Asyl beantragen?

    Wenn Sie zur Einreise nach Österreich berechtigt sind:

    Unsere Empfehlung: Es ist sicherer und zuverlässiger, einen Asylantrag zu stellen after Grenzübertritt (Passkontrolle) auf einer Polizeistation. Auf diese Weise haben Sie mehr Rechte und Garantien.

    Wenn Sie ohne Einreiserecht durch Österreich reisen:

    Wenn Sie im Transitgebiet Asyl beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an:

    >> Kontaktieren Sie uns vorab mit:

  • Ihr voraussichtliches Ankunftsdatum und Ihre voraussichtliche Ankunftszeit
  • Ihre Absicht, einen Asylantrag zu stellen
  • Ihre aktuellen Kontaktdaten (WhatsApp, Signal oder Telegram)

    >> Bleiben Sie in Kontakt während dieser Zeit und informieren Sie uns über Ihre Situation

    >> Handeln Sie umgehend

  • Das Verfahren am Flughafen verläuft schnell und Verzögerungen können zu einer raschen Abschiebung führen

    Wir schützen die Rechte von Asylsuchenden Egal, ob Sie den Antrag nach der offiziellen Einreise nach Österreich oder in der Transitzone stellen. Allerdings ist das Timing am Flughafen entscheidend.

  • Wie stelle ich einen Asylantrag?

    Normalerweise beantragen Sie den Antrag bei einer Polizeidienststelle. In Wien gibt es eine eigene Abteilung für Asylanträge.

    Während der Bewerbung:

    • Ein Übersetzer in Ihrer Muttersprache wird zur Verfügung gestellt
    • Sie können einen gesetzlichen Vertreter mitbringen (dieser muss über eine Vollmacht verfügen)
    • Sie können eine „Vertrauensperson“ zur Unterstützung mitbringen (diese kann sich jedoch nicht aktiv beteiligen)

      Was geschieht:
      Ein Polizeibeamter sammelt grundlegende Informationen über Sie und erläutert kurz, warum Sie Asyl beantragen.

      Wichtig: Nennen Sie bei diesem Erstantrag ALLE Verfolgungsgründe:

    • Sexuelle Orientierung und/oder Geschlechtsidentität
    • Politische Sichten
    • Journalistische Aktivitäten
    • Religion
    • Irgendwelche anderen Gründe

      Nach der Bewerbungerhalten Sie eine Kopie des Asylantragsprotokolls.

    Was passiert, nachdem ich meinen Asylantrag gestellt habe?

    Zunächst stellt Österreich fest, ob es für die Prüfung Ihres Antrags im Rahmen des Antrags zuständig ist Verordnung zum Asyl- und Migrationsmanagement (AMMR – frühere Dublin-Verordnungen).

    Was ist die AMMR?

    Bei der Asyl- und Migrationsmanagementverordnung handelt es sich um europäische Vorschriften, die festlegen, welches europäische Land für die Prüfung Ihres Asylantrags zuständig ist.

    Die Hauptkriterien sind:

    • Welches Land hat Ihr Visum für die Einreise in den Schengen-Raum ausgestellt?
    • In welches Land Sie zuerst eingereist sind (wo Sie die Schengen-Grenze überschritten haben)
    • Ob Sie zuvor in einem anderen europäischen Land Asyl beantragt haben
    • >> Szenario 1: Ein anderes Land ist zuständig („Grüne Karte“). Wenn Österreich entscheidet, dass ein anderes europäisches Land Ihren Antrag prüfen soll:

    • Sie erhalten eine „Green Card“
    • Österreich beginnt mit diesem Land Konsultationen über Ihre Überstellung
    • Dieser Vorgang kann Monate dauern
    • während dieser ZeitDie inhaltliche Prüfung Ihres Asylantrags beginnt NICHT
    • >> Szenario 2: Österreich ist zuständig („White Card“)Wenn Österreich zuständig ist (oder eine Übermittlung in ein anderes Land verweigert oder unmöglich ist):

    • Sie erhalten eine „weiße Karte“
    • Die inhaltliche Prüfung Ihres Asylantrags beginnt
    • Sie warten auf Ihr Hauptinterview mit der BFA
    • Wartezeit: unmöglich im Voraus zu wissen

    Wo werde ich wohnen? Wie werde ich mich ernähren?

    Wenn Sie eine einladende Party veranstalten:

    Wenn Sie mit einem Visum eingereist sind, das erfordert, dass jemand die Verantwortung für Sie übernimmt, muss diese Partei Sie bis zu einer endgültigen Entscheidung in Ihrem Fall voll unterstützen.

    Wenn Sie sich selbstständig ernähren können:

    Manche Antragsteller verfügen über eigene Mittel und benötigen keine Unterstützung.

    Wenn Sie Unterstützung benötigen:

    Unterstützung erhalten Sie durch die Grundversorgung (GVS) System – grundlegende soziale Unterstützung, die Folgendes umfasst:

    • Gehäuse
    • Essen
    • Medizinische Versorgung
    • Sonstige Grundbedürfnisse (Hygieneprodukte, Kleidung usw.)
    • Wichtig: Das GVS-System variiert zwischen den Bundesländern. Die Lebensbedingungen können unterschiedlich sein, je nachdem, welchem ​​Bundesstaat Sie zugeordnet sind. Der typische Ablauf:

      >> Unmittelbar nach der Bewerbung: Sie werden für eine kurze Quarantäne und eine medizinische Untersuchung (z. B. Tuberkulosetest) in ein Durchgangslager gebracht.

      >> Nach einiger Zeit: Sie sind der GVS in einem Bundesland Österreichs zugeordnet

      >> Aufgabe: Sie können nicht vorhersagen, welchem ​​Bundesland Sie zugeordnet werden und welche konkreten Lebensumstände Sie vorfinden werden. Die Verteilung richtet sich nach Verfügbarkeit und Kapazität.

    Kann ich woanders wohnen? Kann ich mich frei bewegen?

    Woanders wohnen:

    Sie sind nicht verpflichtet, ausschließlich in der Ihnen von der Behörde zugewiesenen Unterkunft zu wohnen. Jedoch:

    • Wenn Sie sich weigern, dort zu wohnen, verlieren Sie sämtliche GVS-Leistungen
    • Sie müssen dann alle Kosten selbst tragen
    • Ändern Ihres Standorts: Ein Wechsel von einem Bundesland in ein anderes während des Aufenthalts in der GVS ist in manchen Fällen möglich, aber kompliziert und zeitaufwändig.

      Was wir tun: Normalerweise versuchen wir, unsere Kunden nach Wien zu verlegen, da die Hauptstadt ein sichereres Umfeld und mehr Möglichkeiten für LGBTIQ-Menschen bietet, Kontakte zu knüpfen und sich zu integrieren. Eine Aufnahme in die Wiener GVS können wir jedoch nicht garantieren, sie bedarf der Zustimmung des Innenministeriums und der Länder.

      Bewegungsfreiheit:Innerhalb Österreichs gibt es keine Bewegungseinschränkungen. Sie können frei reisen.

      Denken Sie jedoch daran:

    • Sie müssen zu Ihrer zugewiesenen GVS-Unterkunft zurückkehren und dort übernachten
    • Auslandsreisen bedürfen einer besonderen behördlichen Genehmigung

    Wie sieht es mit der medizinischen Versorgung aus?

    Zur Grundsicherung (GVS) gehört die Krankenversicherung. Als Asylbewerber haben Sie Zugang zu:

    Medizinische Leistungen:

    • Allgemeinmediziner (Hausärzte)
    • Spezialisten
    • Diagnosetests
    • Stationäre Behandlung (Notfall- oder geplanter Krankenhausaufenthalt, Operationen)
    • Medikamente

      Sprachunterstützung:

    • Bei Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten werden häufig Dolmetscher zur Verfügung gestellt
    • Dadurch wird sichergestellt, dass wichtige medizinische Informationen korrekt kommuniziert werden

      Psychische Gesundheit:

    • Da Asylbewerber häufig traumatische Ereignisse erlebt haben, steht Ihnen auch psychologische Unterstützung zur Verfügung

    Wie werden Transgender-Personen im Asyl behandelt?

    Wann kann ich anfangen?

    Sie können Unterstützung für Ihre Geschlechtsidentität suchen unmittelbar danach Einreichung Ihres Asylantrags. Sie müssen nicht auf eine endgültige Entscheidung warten.

    Medizinische Unterstützung beim Übergang

    Wenn Sie bereits Hormone einnehmen:

    Wir sorgen dafür, dass Sie weiterhin Zugang zu Medikamenten haben:

    • Wir vereinbaren Termine bei Fachärzten (z.B. Teampraxis Breitenecker)
    • Wir koordinieren die Fortführung Ihrer Hormonersatztherapie (HRT).
    • Wir unterstützen Sie beim Zugang zu Ihren Medikamenten über das Gesundheitssystem

    Wenn Sie mit einer Hormonersatztherapie (HRT) beginnen möchten:

    In Österreich sind für den Beginn einer Hormonersatztherapie in der Regel drei ärztliche Untersuchungen erforderlich:

    • Psychotherapeutische Beurteilung
    • Psychiatrische Beurteilung
    • Endokrinologische Beurteilung

    Wichtige Ausnahme: Wenn bei Ihnen eine intersexuelle Diagnose vorliegt, benötigen Sie diese zusätzlichen Untersuchungen NICHT für eine HRT.

    Wir begleiten Sie durch diesen Prozess und helfen Ihnen beim Zugriff auf diese Bewertungen.

    Wenn Sie sich bereits einer geschlechtsbestätigenden Operation unterzogen haben:

    Wir helfen Ihnen beim Zugang zur Nachsorge, einschließlich:

    • Medizinische Hilfsmittel (z. B. Dilatatoren zur Aufrechterhaltung des Vaginalkanals nach einer Operation)
    • Kontrolluntersuchungen bei Spezialisten
    • Jegliche notwendige medizinische Unterstützung

    Wohnen & Sicherheit

    Wir arbeiten daran, Sie in einer Unterkunft unterzubringen, die sich für Sie sicher und komfortabel anfühlt. Wir fragen nach Ihren Präferenzen (z. B. Leben mit anderen Transsexuellen, mit cis-LGBTIQ-Personen oder in einer gemischten Gemeinschaft) und setzen uns für eine geeignete Unterbringung im Rahmen der verfügbaren Optionen ein.

    Ihre Privatsphäre: Wir verwenden den von Ihnen gewählten Namen und die von Ihnen gewählten Pronomen in allen unseren internen Dokumenten und passen die Anwesenheitslisten an, um Ihre Identität widerzuspiegeln.

    Geschlechtsidentität in Ihrem Asylverfahren

    Ist Ihre Geschlechtsidentität für Ihren Asylantrag relevant?

    Ja. Geschlechtsspezifische Verfolgung wird in Österreich als Asylgrund anerkannt.

    Dazu gehört:

    • Verfolgung, weil Sie transgender, intersexuell oder nicht-binär sind
    • Gewalt oder Drohungen aufgrund Ihrer Geschlechtsidentität oder Ihres Geschlechtsausdrucks
    • Diskriminierung, die Sie daran hindert, sicher als Ihr authentisches Selbst zu leben
    • Zwangsmedizinische Eingriffe (besonders relevant für intergeschlechtliche Menschen)

    Personenstandsänderung

    Kann ich mein gesetzliches Geschlecht und meinen Namen in Österreich ändern?

    Ja. Nach Erhalt eines positiven Asylbescheids oder subsidiären Schutzbescheids können Sie einen Antrag auf Änderung Ihrer gesetzlichen Geschlechtsbezeichnung und Ihres Namens stellen.

    Anforderungen:

    Um Ihre Geschlechtsmarkierung in offiziellen Dokumenten zu ändern, benötigen Sie:

    >> Psychotherapeutische Begutachtung (nicht älter als 6 Monate), die Folgendes bestätigt:

    • Klare Selbstidentifikation mit Ihrem richtigen Geschlecht
    • Anpassung an das äußere Erscheinungsbild Ihres Wunschgeschlechts
    • Hohe Wahrscheinlichkeit, dass sich Ihr Zugehörigkeitsgefühl zum Geschlecht nicht ändert

    Wichtig: Eine formelle Diagnose (F64.0) ist in Österreich nicht mehr erforderlich.

    >> Geburtsurkunde

    • Wenn Sie keine Geburtsurkunde haben und keinen Kontakt zu Ihrem Heimatland herstellen können, können wir Ihnen bei der Beantragung einer Nachbeurkundung beim Wiener Standesamt3 behilflich sein. Gültiger Ausweis und positiver Asylbescheid (bzw. subsidiärer Schutz)

    Kann ich meine HIV-Infektion behandeln lassen?

    Ja. Österreich leistet umfassende Unterstützung bei der HIV-Behandlung und -Prävention.

    Tests auf STIs (sexuell übertragbare Infektionen):

    Was wir bieten:
    Zusammen mit AIDS-Hilfe Wien, bieten wir bei Queer Base Community-Tests für sexuell übertragbare Krankheiten an.

    So funktioniert es:
    Ungefähr zweimal im Jahr führen wir in unserem Büro Community-Tests durch. Die Termine finden Sie in unseren sozialen Medien.

    Wenn Sie sich zwischendurch testen lassen möchten, erhalten Sie einen kostenlosen Gutschein bei Queer Base – kommen Sie in unser Büro und holen Sie sich einen Gutschein
    Nutzen Sie den Gutschein der AIDS Hilfe Wien für kostenlose oder vergünstigte Tests
    Tests sind für HIV, Hepatitis B und C, Syphilis, Chlamydien und Gonorrhoe (Tripper) verfügbar.

    Standardkosten bei der AIDS Hilfe Wien (ohne Gutschein):

    • HIV-Labortest: kostenlos (anonym)
    • HIV-Schnelltest: 30 €
    • Hepatitis-B- und C-Test: 30 €
    • Syphilis-Test: 15 €
    • Chlamydien &
    • Gonorrhoe-Selbstabstrichtest: 36 €

    Mit einem Queer Base-Gutschein können diese Tests kostenlos bezogen werden. Sie sind nur für LGBTIQ-Flüchtlinge in der Queer Base verfügbar

    Für Tests im Rahmen dieses Programms ist keine Versicherung erforderlich.

    HIV-Behandlung (antiretrovirale Therapie):

    Wenn Sie krankenversichert sind:

    • Die antivirale Behandlung gegen HIV wird vollständig von Ihrer Krankenversicherung übernommen
    • Dies gilt während des Asylverfahrens (durch GVS) und nach einem positiven Bescheid

    Wenn Sie nicht versichert sind:

    • Kontaktieren Sie uns umgehend
    • Wir helfen Ihnen beim Zugang zur Behandlung
    • HIV-Medikamente gelten als unverzichtbare Gesundheitsversorgung

    HIV- und Asylstatus:

    Wichtige rechtliche Hinweise:

    In einigen Herkunftsländern kann eine HIV-Infektion Ihre Chancen auf eine HIV-Infektion beeinträchtigen subsidiärer Schutz (eine Form des Schutzes, wenn Sie keinen Anspruch auf volles Asyl haben).

    Was das bedeutet:

    • Wenn Sie in Ihrem Heimatland keine angemessene HIV-Behandlung erhalten können
    • Dies kann Ihre Argumente für subsidiären Schutz stärken
    • Medizinische Berichte und Dokumentation sind wichtig

    Unser Rat: Wenn Sie HIV-positiv sind, informieren Sie Ihren gesetzlichen Vertreter, damit dieser dies in Ihrem Asylverfahren berücksichtigen kann.

    HIV-Prävention (PrEP):

    Was ist PrEP?

    PrEP (Präexpositionsprophylaxe) ist ein Medikament, das HIV-negative Menschen zur Vorbeugung einer HIV-Infektion einnehmen können. Bei richtiger Anwendung ist PrEP hochwirksam – mindestens genauso wirksam wie Kondome bei der HIV-Prävention.

    So erhalten Sie PrEP in Österreich:

    Wenn Sie krankenversichert sind:

    • Seit 1. April 2024 wird die PrEP in Österreich teilweise erstattet
    • Erstattung: bis zu 60 €/Monat für Medikamente
    • Plus: 25 €/Quartal für Arztbesuche
    • Sie können eine Erstattung wie bei privaten Arztrechnungen beantragen. Wenn Sie nicht krankenversichert sind:
    • Kontaktieren Sie uns oder die AIDS Hilfe Wien
    • Wir können Ihnen den Zugang zu PrEP erleichtern

    Was passiert, wenn ich mich gemeinsam mit meinem Ehepartner/Partner bewerbe?

    >> Mit einem offiziellen Ehegatten oder gesetzlichen Partner:

    Ihre Rechte:

    • Der Staat muss Ihr Familienleben respektieren
    • Während des Asylverfahrens werden Sie nicht getrennt
    • Ihr werdet zusammenleben

    Wichtig zu wissen:

    • Ihre Bewerbungen werden NICHT automatisch gemeinsam berücksichtigt
    • Wenn Ihrem Ehepartner Asyl gewährt wird und Ihnen dies verweigert wird, werden Sie NICHT automatisch ausgewiesen
    • Ihr weiterer Aufenthalt hängt jedoch vom Status Ihres Ehepartners ab

    >> Mit einem Freund/einer Freundin (nicht offiziell registriert):

    Die Herausforderung:

    • Ohne amtliche Registrierung kann es sein, dass die Behörden Sie verschiedenen Bundesländern zuordnen
    • Möglicherweise werden Sie getrennt
    • Ihre Bewerbungen können gesondert berücksichtigt werden
    • Sie können jedoch gegenseitig als Zeugen auftreten

    Was wir tun: Wir versuchen, solche Paare zusammenzuführen und in das gleiche Bundesland (in der Regel Wien) zu verlegen, damit Sie weiterhin zusammenleben können.

    Was ist ein Asylgespräch?

    Das Asylgespräch beim BFA (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) ist der wichtigste Schritt in Ihrem Asylverfahren.

    Was geschieht:

    • Das Vorstellungsgespräch kann mehrere Stunden dauern oder mehrere Besuche erfordern
    • Sie stellen alle Belege und Nachweise (Fotos, Videos, Korrespondenz usw.) zur Verfügung.
    • Ein Dolmetscher übersetzt zwischen Ihrer Sprache und Deutsch
    • Der Asylbeauftragte protokolliert alles detailliert

    Warum es wichtig ist:
    Der Eindruck, den Sie während des Interviews hinterlassen, hat großen Einfluss auf die Entscheidung über die Gewährung von Asyl. Der Migrationsbeauftragte stellt fest, ob Ihre Geschichte glaubwürdig ist und ob Sie Schutz verdienen.

    >> So bereiten Sie sich vor:

    Unsere Empfehlung:
    Bereiten Sie sich gründlich vor, damit Ihre Geschichte:

    • Klar
    • Ausführlich
    • Überzeugend
    • Konsistent
    • Kohärent

    Nach dem Interview:

    • Der Dolmetscher übersetzt das Interviewprotokoll für Sie mündlich
    • Sie und Ihr gesetzlicher Vertreter können Korrekturen vornehmen
    • Nach Ihrer Unterschrift erhalten Sie eine Kopie des Zeugnisses

    Werde ich während des Vorstellungsgesprächs allein sein?

    Sie können mitbringen:

    Eine vertrauenswürdige Person:

    • Für moralische Unterstützung
    • Sie können nicht eingreifen, Fragen stellen oder sich an den Beamten wenden
    • Sie können keine Bemerkungen zum Protokoll machen

    Ein gesetzlicher Vertreter:

    • Muss eine Vollmacht haben
    • Kann in Ihrem Interesse alle rechtlichen Schritte einleiten
    • Kann Ihnen Fragen stellen und Details klären
    • Kann Anträge beim Asylbeauftragten einreichen
    • Kann Anmerkungen zum Protokoll machen

    Was passiert nach dem BFA-Interview?

    >> Innerhalb weniger Wochen nach dem Interview:

    Sie (oder Ihr Vertreter) können eine Stellungnahme zu Ihrem Fall abgeben.

    Das:

    • Fasst die Fakten zusammen
    • Bezieht Ihre Geschichte auf die Situation in Ihrem Heimatland
    • Wird in der Regel von Ihrem gesetzlichen Vertreter erstellt

    Was wir tun: Queer Base bereitet diese Stellungnahmen für unsere Mandanten vor, wenn wir sie vertreten.

    >> Zusätzliche Beweise:

    In diesem Zeitraum können Sie außerdem Folgendes einreichen:

    • Unterstützungsschreiben
    • Aktuelle Länderberichte
    • Menschenrechtsorganisation berichtet über Ihr Heimatland

    Die Entscheidung:

    Nach Ablauf der Frist zur Einreichung von Stellungnahmen und Beweisen trifft der Migrationsbeauftragte eine Entscheidung:

    • Asyl gewähren, OR
    • Asyl verweigern

    Zeitleiste: Dies kann mehrere Wochen oder sogar Monate dauern. Leider können Sie den genauen Zeitpunkt nicht im Voraus wissen.

    Was passiert, wenn das BFA Asyl ablehnt?

    >> Eine BFA-Entscheidung ist nicht endgültig. Sie haben das Recht, Berufung einzulegen.

    Das Berufungsverfahren:

    Zeitleiste: Das haben Sie 28 Tage vom Erhalt der BFA-Entscheidung bis zur Berufung beim BVwG (Bundesverwaltungsgericht).

    Was geschieht:

    • Das Gericht führt eine Anhörung in Ihrer Anwesenheit durch (ähnlich dem BFA-Interview)
    • Das Gericht befragt Sie und prüft Ihren gesamten Fall
    • Das Gericht kann Zeugen laden
    • Nach der Anhörung erlässt das Gericht eine Entscheidung

    Wie lange dauert es: Mehrere Monate bis über ein Jahr (kann nicht im Voraus bekannt sein)

    Nach der Entscheidung:

    • Die Entscheidung wird Ihnen zugesandt
    • Es wird sofort wirksam
    • Es kann bei höheren Gerichten Berufung eingelegt werden

    Was passiert, wenn auch das BVwG Asyl verweigert?

    >> Wenn das BVwG Ihren Antrag ablehnt:

    Der Beschluss wird sofort wirksam. Sie haben zwei Möglichkeiten:

    Option 1: Keine Berufung einlegen

    • Sie müssen Österreich innerhalb einer bestimmten Frist verlassen

    Option 2: Berufung an höhere Gerichte

    • Legen Sie Berufung beim VfGH (Verfassungsgerichtshof) oder VwGH (Verwaltungsgerichtshof) oder bei beiden ein
    • Fordern Sie diese Gerichte auf, die Ausreisepflicht aus Österreich auszusetzen
    • Im Falle einer Bewilligung können Sie während der Prüfung Ihres Falles in Österreich bleiben

    Wichtige Voraussetzungen:

    Berufungen an höhere Gerichte:

    • Kann NUR von Rechtsanwälten (Rechtsanwälten) eingereicht werden
    • Nicht jede BVwG-Ablehnung hat einen Rechtsmittelgrund
    • Normalerweise dauert es viele Monate, oft Jahre
    • Es kann keine weitere Berufung eingelegt werden (dies sind die höchsten Gerichte)

    Was wir tun: Wenn wir glauben, dass Ihr Fall eine angemessene Chance hat, versuchen wir, einen Anwalt zu finden, der bereit ist, ehrenamtlich (kostenlos) zu helfen. Aufgrund begrenzter Ressourcen können wir jedoch keine Unterstützung vor den höheren Gerichten garantieren.

    Internationale Beschwerden:

    Wenn Sie glauben, dass österreichische Behörden Ihre Rechte verletzt haben, können Sie eine individuelle Beschwerde bei internationalen Stellen einreichen:

    • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
    • UN-Menschenrechtsausschuss
    • Andere anwendbare internationale Gremien

    Kann mir mein Recht auf Asyl verweigert werden?

    Ja, in Ausnahmefällen kann Ihr Asylantrag ohne inhaltliche Prüfung abgelehnt werden.

    >> Gründe für die sofortige Ablehnung:

    Wenn du:

    • Vor seiner Ankunft in Österreich ein schweres nichtpolitisches Verbrechen begangen
    • Verurteilung durch ein ausländisches Gericht wegen einer schweren Straftat (in Österreich als solche anerkannt)
    • Erhalten Sie eine solche Verurteilung durch ein österreichisches Gericht
    • Ihr kriminelles Verhalten stellt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar

    >> Wichtig:

    Deshalb ist es wichtig:

    • Halten Sie sich im Asylverfahren an die österreichischen Gesetze
    • Unterlassen Sie jegliches rechtswidrige Verhalten
    • Vermeiden Sie insbesondere kriminelles Verhalten

    Was passiert nach einer positiven Entscheidung?

    Glückwunsch! Jetzt können Sie mit dem Aufbau Ihres erfüllten, unabhängigen Lebens in Österreich beginnen.

    >> Rechtsstatus:

    Ausweisdokumente:

    • Für Reisen innerhalb Europas erhalten Sie einen amtlichen Ausweis
    • Möglicherweise erhalten Sie ein Konventionsreisedokument für weltweite Reisen (mit erforderlichen Visa).

    >> Wohnen:

    Übergangszeitraum:

    • Sie können die Grundsicherung (GVS) noch weitere **4 Monate** beziehen.
    • Gleiche Leistungen und Unterstützung wie im Asylverfahren
    • Nach 4 Monaten: Sie müssen sich selbstständig um eine Unterkunft kümmern und die Kosten selbst tragen

    >> Arbeit und Einkommen:

    Arbeiten:

    • Sie können offiziell arbeiten oder einer bezahlten Tätigkeit nachgehen

    Wenn Sie kein Einkommen haben:

    • Mindestsicherung beantragen
    • Inklusive Geldleistungen und Krankenversicherung
    • Normalerweise reicht es für einfache Unterkunft, Verpflegung und Grundbedürfnisse

    >> Integrationsunterstützung:

    Anmeldung beim ÖIF:

    • Unterzeichnen Sie Ihren Integrationsvertrag
    • Besuchen Sie Ihren Integrationskurs
    • Holen Sie sich Hilfe beim Deutschunterricht

    Arbeitsmarktservice (AMS):
    Um Mindestsicherung zu erhalten, müssen Sie sich an das AMS wenden, das:

    • Bestätigt, dass Sie keine Beschäftigung oder kein Einkommen haben
    • Hilft Ihnen, Arbeit zu finden
    • Bietet Deutschkurse an
    • Hilft bei der Übersetzung und Bestätigung Ihrer Qualifikationen/Diplome
    • Bietet Berufskurse und Integrationskurse an

    Kann ich während des Asylverfahrens arbeiten?

    Die kurze Antwort:

    Während des Asylverfahrens haben Sie nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten zu arbeiten.

    >> Die Regeln:

    Erste 3 Monate:

    • Es besteht für Sie ein absolutes Arbeitsverbot

    Nach 3 Monaten:

    • Sie benötigen eine Arbeitserlaubnis
    • In der Praxis werden Genehmigungen meist nur erteilt für:
    • Saisonarbeit in der Landwirtschaft
    • Saisonarbeit im Tourismus
    • Sexarbeit
    • UND nur, wenn für die Stelle kein Österreicher oder Ausländer mit Arbeitserlaubnis zur Verfügung steht

    >> Weitere Arbeitsmöglichkeiten:

    Gemeinnützige Aktivitäten:

    • Kleinere Dienstleistungen für Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden
    • Gegen eine symbolische Gebühr
    • Die Möglichkeiten sind begrenzt
    • Hängt von den Bedürfnissen und der Verfügbarkeit in Ihrer Region ab

      Abschluss: Eine offizielle Vollzeitbeschäftigung ist während des Asylverfahrens nahezu unmöglich.