Asyl in Österreich – FAQ

Was ist Asyl?

Asylum is legal protection granted by a country to someone who faces persecution in their home country. The persecution does not have to have already occurred; it may be feared in the future. In Austria, you can apply for asylum if you are persecuted because of:

  • Deine Rasse
  • Deine Religion
  • Ihre Nationalität
  • Ihre politischen Überzeugungen
  • Ihre Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe – einschließlich LGBTIQ (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Intersexuelle oder Queer)

What is persecution?

Wir helfen gezielt Menschen, die in ihrem Heimatland aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität verfolgt werden.

Verfolgung kann Folgendes umfassen:

  • Willkürliche Verhaftungen
  • Gewalt durch Behörden oder Privatpersonen (wenn der Staat Sie nicht schützt)
  • Diskriminierung
  • Folter oder grausame Behandlung
  • Drohungen mit körperlicher Gewalt oder Tod
  • Eine der Hauptbedingungen Grund für die Gewährung von Asyl ist, dass Sie von den Behörden Ihres Heimatlandes keinen ausreichenden Schutz erhalten können – sei es, weil diese Sie nicht schützen können oder wollen.

Kann ich im Voraus wissen, ob mir Asyl gewährt wird?

Leider nein. Niemand kann garantieren, ob Sie:

  • Asyl erhalten
  • In Ihr Heimatland oder ein Drittland abgeschoben werden
  • Aufenthalt in Österreich gestattet

Why not? These decisions are made only by Austrian authorities after reviewing your complete case. You cannot apply for asylum before arriving in Austria (for example, by email or at an embassy).
Jedoch, es gibt einige Indikatoren, die helfen können:

  • Aktuelle Asylpraktiken für Menschen aus Ihrem Land
  • Aktuelle Gerichtsentscheidungen
  • The political situation in your home country

For more detailed information about asylum practices for LGBTIQ people from your specific country, contact us directly.

Was passiert in meinem Heimatland, wenn ich in Österreich Asyl beantrage?

Die Folgen variieren je nach Herkunftsland.

Allgemein:

  • Das Land, das Ihnen Asyl gewährt, verbietet Ihnen die Rückkehr in Ihr Heimatland
  • Österreichische Behörden never Informieren Sie Ihr Heimatland darüber, dass Sie Asyl beantragt haben
  • Informationen können jedoch auch aus anderen Quellen bekannt werden

Mögliche Folgen, wenn Ihr Heimatland davon erfährt:

  • Möglicherweise verlieren Sie Ihre Staatsbürgerschaft
  • Möglicherweise droht Ihnen eine strafrechtliche Verfolgung
  • Your relatives may face pressure

For detailed information about possible consequences in your specific country, we recommend consulting local legal advisors or human rights organizations from your home country.

Sollte ich etwas vorbereiten, bevor ich nach Österreich komme?

Was Sie haben MÜSSEN:
Nichts! Es gibt keine obligatorischen Dokumente für die Beantragung von Asyl.

Was kann Ihrem Fall helfen:

Im Asylverfahren müssen die österreichischen Behörden die Glaubwürdigkeit Ihrer Angaben überprüfen. Wenn Sie vor Ihrer Ankunft Beweise für eine Verfolgung erhalten können, ist es daher hilfreich, Folgendes mitzubringen:

Beweise für die Verfolgung:

  • Gerichts- oder Verwaltungsentscheidungen
  • Zertifikate und Erklärungen
  • Unterstützungsschreiben von Organisationen
  • Medizinische Berichte
  • Fotos oder andere Dokumentation

Wichtig: You don’t need original documents. You can provide evidence later as photos or copies. It’s generally helpful to bring any personal documents you have:

Ausweisdokumente:

  • Ausweise und Reisepässe
  • Geburtsurkunden
  • Sonstige Personenstandsurkunden (z. B. Namensänderungsurkunden)

Ausbildung und Beruf:

  • Diplome und Schulzeugnisse
  • Dokumente zur Berufserfahrung
  • Sprachnachweise

Gesundheit:

  • Krankenakten

Tip: If possible in your country, having an apostille on documents like birth certificates, diplomas, etc. can be helpful. These documents will be useful later for education, employment, and daily life if you stay in Austria.

Wie viel Geld sollte ich mit nach Österreich nehmen?

Die Höhe hängt davon ab, wie schnell Sie nach Ihrer Ankunft einen Asylantrag stellen möchten.

Wenn Sie sich kurz nach Ihrer Ankunft bewerben (Die meisten Leute tun es):

  • Österreich stellt Unterkunft, Verpflegung und ein kleines Taschengeld zur Verfügung
  • Sie erhalten auch medizinische Versorgung, einschließlich spezieller Betreuung für Transgender-Personen, falls erforderlich
  • Sie brauchen nicht viel Geld

Wichtig: Large amounts of cash brought at the time of your asylum application are confiscated by authorities and later given back to you gradually as pocket money.

Can I apply for asylum at the airport?

Wenn Sie zur Einreise nach Österreich berechtigt sind:
Es ist sicherer und zuverlässiger, einen Asylantrag zu stellen after Grenzübertritt (Passkontrolle) auf einer Polizeistation. Auf diese Weise haben Sie mehr Rechte und Garantien.

Wenn Sie im Transitgebiet Asyl beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an:

>> Kontaktieren Sie uns vorab mit:

  • Ihr voraussichtliches Ankunftsdatum und Ihre voraussichtliche Ankunftszeit
  • Ihre Absicht, einen Asylantrag zu stellen
  • Ihre aktuellen Kontaktdaten (WhatsApp, Signal oder Telegram)

>> Bleiben Sie in Kontakt während dieser Zeit und informieren Sie uns über Ihre Situation

>> Handeln Sie umgehend the airport procedure moves quickly, and delays can result in swift deportationWe protect asylum seekers’ rights whether you apply after officially entering Austria or in the transit zone. However, timing is crucial at the airport. The airport procedure moves quickly, and delays can result in swift deportation.

Wir schützen die Rechte von Asylsuchenden Egal, ob Sie den Antrag nach der offiziellen Einreise nach Österreich oder in der Transitzone stellen. Allerdings ist das Timing am Flughafen entscheidend.

Wie stelle ich einen Asylantrag?

Typically, you apply at a police station. In Vienna, there is a special department for asylum applications. It is located at Hernalser Gürtel 6-12, 1080 Vienna

Während der Bewerbung:

  • Ein Übersetzer in Ihrer Muttersprache wird zur Verfügung gestellt
  • Sie können einen gesetzlichen Vertreter mitbringen (dieser muss über eine Vollmacht verfügen)
  • Sie können eine „Vertrauensperson“ zur Unterstützung mitbringen (diese kann sich jedoch nicht aktiv beteiligen)Was geschieht:
    Ein Polizeibeamter sammelt grundlegende Informationen über Sie und erläutert kurz, warum Sie Asyl beantragen.

    Wichtig: Nennen Sie bei diesem Erstantrag ALLE Verfolgungsgründe:

  • Sexuelle Orientierung und/oder Geschlechtsidentität
  • Politische Sichten
  • Journalistische Aktivitäten
  • Religion
  • Irgendwelche anderen Gründe

Nach der Bewerbungerhalten Sie eine Kopie des Asylantragsprotokolls.

Was passiert, nachdem ich meinen Asylantrag gestellt habe?

Zunächst stellt Österreich fest, ob es für die Prüfung Ihres Antrags im Rahmen des Antrags zuständig ist Verordnung zum Asyl- und Migrationsmanagement (AMMR – frühere Dublin-Verordnungen).

Was ist die AMMR?

Bei der Asyl- und Migrationsmanagementverordnung handelt es sich um europäische Vorschriften, die festlegen, welches europäische Land für die Prüfung Ihres Asylantrags zuständig ist.

Die Hauptkriterien sind:

  • Welches Land hat Ihr Visum für die Einreise in den Schengen-Raum ausgestellt?
  • In welches Land Sie zuerst eingereist sind (wo Sie die Schengen-Grenze überschritten haben)
  • Ob Sie zuvor in einem anderen europäischen Land Asyl beantragt haben

>> Scenario 1: Another country is responsible (“Green Card”)
If Austria decides another European country should examine your application:

  • Sie erhalten eine „Green Card“
  • Österreich beginnt mit diesem Land Konsultationen über Ihre Überstellung
  • Dieser Vorgang kann Monate dauern

während dieser ZeitDie inhaltliche Prüfung Ihres Asylantrags beginnt NICHT

>> Szenario 2: Österreich ist zuständig („White Card“)
Wenn Österreich zuständig ist (oder eine Übermittlung in ein anderes Land verweigert oder unmöglich ist):

  • Sie erhalten eine „weiße Karte“
  • Die inhaltliche Prüfung Ihres Asylantrags beginnt
  • Sie warten auf Ihr Hauptinterview mit der BFA
  • Wartezeit: unmöglich im Voraus zu wissen

Wo werde ich wohnen? Wie werde ich mich ernähren?

Wenn Sie eine einladende Party veranstalten:

If you entered on a visa that required someone to take responsibility (with a socalled “Verpflichtungserklärung”) for you, that party must fully support you until a final decision on your case.

Wenn Sie sich selbstständig ernähren können:

Some applicants have their own means and don’t need assistance. For example as a student you can stay in your dormitory and you can keep your job or your stipend.

Wenn Sie Unterstützung benötigen:

Unterstützung erhalten Sie durch die Grundversorgung (GVS) System – grundlegende soziale Unterstützung, die Folgendes umfasst:

  • Gehäuse
  • Essen
  • Medizinische Versorgung
  • Sonstige Grundbedürfnisse (Hygieneprodukte, Kleidung usw.)

Wichtig: Das GVS-System variiert zwischen den Bundesländern. Die Lebensbedingungen können unterschiedlich sein, je nachdem, welchem ​​Bundesstaat Sie zugeordnet sind. Der typische Ablauf:

>> Unmittelbar nach der Bewerbung: Sie werden für eine kurze Quarantäne und eine medizinische Untersuchung (z. B. Tuberkulosetest) in ein Durchgangslager gebracht.

>> Nach einiger Zeit: Sie sind der GVS in einem Bundesland Österreichs zugeordnet

>> Aufgabe: Sie können nicht vorhersagen, welchem ​​Bundesland Sie zugeordnet werden und welche konkreten Lebensumstände Sie vorfinden werden. Die Verteilung richtet sich nach Verfügbarkeit und Kapazität.

Kann ich woanders wohnen? Kann ich mich frei bewegen?

Woanders wohnen:

Sie sind nicht verpflichtet, ausschließlich in der Ihnen von der Behörde zugewiesenen Unterkunft zu wohnen. Jedoch:

  • If you refuse to live there, you lose all GVS (basic social support) benefits
  • You must then cover all expenses yourself 

Ändern Ihres Standorts: Ein Wechsel von einem Bundesland in ein anderes während des Aufenthalts in der GVS ist in manchen Fällen möglich, aber kompliziert und zeitaufwändig.

Was wir tun: Normalerweise versuchen wir, unsere Kunden nach Wien zu verlegen, da die Hauptstadt ein sichereres Umfeld und mehr Möglichkeiten für LGBTIQ-Menschen bietet, Kontakte zu knüpfen und sich zu integrieren. Eine Aufnahme in die Wiener GVS können wir jedoch nicht garantieren, sie bedarf der Zustimmung des Innenministeriums und der Länder.

Bewegungsfreiheit: There are no restrictions on movement within Austria. You can travel freely with your white card.

Denken Sie jedoch daran:

  • Sie müssen zu Ihrer zugewiesenen GVS-Unterkunft zurückkehren und dort übernachten
  • Auslandsreisen bedürfen einer besonderen behördlichen Genehmigung

Wie sieht es mit der medizinischen Versorgung aus?

Zur Grundsicherung (GVS) gehört die Krankenversicherung. Als Asylbewerber haben Sie Zugang zu:

Medizinische Leistungen:

  • Allgemeinmediziner (Hausärzte)
  • Spezialisten
  • Diagnosetests
  • Stationäre Behandlung (Notfall- oder geplanter Krankenhausaufenthalt, Operationen)
  • Medikamente

Sprachunterstützung:

  • Bei Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten werden häufig Dolmetscher zur Verfügung gestellt
  • Dadurch wird sichergestellt, dass wichtige medizinische Informationen korrekt kommuniziert werden

Psychische Gesundheit:

  • Da Asylbewerber häufig traumatische Ereignisse erlebt haben, steht Ihnen auch psychologische Unterstützung zur Verfügung

How are transgender individuals supported?

Wann kann ich anfangen?

Sie können Unterstützung für Ihre Geschlechtsidentität suchen unmittelbar danach Einreichung Ihres Asylantrags. Sie müssen nicht auf eine endgültige Entscheidung warten.

Medizinische Unterstützung beim Übergang

Wenn Sie bereits Hormone einnehmen:

Wir sorgen dafür, dass Sie weiterhin Zugang zu Medikamenten haben:

  • Wir vereinbaren Termine bei Fachärzten (z.B. Teampraxis Breitenecker)
  • Wir koordinieren die Fortführung Ihrer Hormonersatztherapie (HRT).
  • Wir unterstützen Sie beim Zugang zu Ihren Medikamenten über das Gesundheitssystem

Wenn Sie mit einer Hormonersatztherapie (HRT) beginnen möchten:

In Österreich sind für den Beginn einer Hormonersatztherapie in der Regel drei ärztliche Untersuchungen erforderlich:

  • Psychotherapeutische Beurteilung
  • Psychiatrische Beurteilung
  • Endokrinologische Beurteilung

Wichtige Ausnahme: Wenn bei Ihnen eine intersexuelle Diagnose vorliegt, benötigen Sie diese zusätzlichen Untersuchungen NICHT für eine HRT.

Wir begleiten Sie durch diesen Prozess und helfen Ihnen beim Zugriff auf diese Bewertungen.

Wenn Sie sich bereits einer geschlechtsbestätigenden Operation unterzogen haben:

Wir helfen Ihnen beim Zugang zur Nachsorge, einschließlich:

  • Medizinische Hilfsmittel (z. B. Dilatatoren zur Aufrechterhaltung des Vaginalkanals nach einer Operation)
  • Kontrolluntersuchungen bei Spezialisten
  • Jegliche notwendige medizinische Unterstützung

Wohnen & Sicherheit

Wir arbeiten daran, Sie in einer Unterkunft unterzubringen, die sich für Sie sicher und komfortabel anfühlt. Wir fragen nach Ihren Präferenzen (z. B. Leben mit anderen Transsexuellen, mit cis-LGBTIQ-Personen oder in einer gemischten Gemeinschaft) und setzen uns für eine geeignete Unterbringung im Rahmen der verfügbaren Optionen ein.

Ihre Privatsphäre: Wir verwenden den von Ihnen gewählten Namen und die von Ihnen gewählten Pronomen in allen unseren internen Dokumenten und passen die Anwesenheitslisten an, um Ihre Identität widerzuspiegeln.

Geschlechtsidentität in Ihrem Asylverfahren

Ist Ihre Geschlechtsidentität für Ihren Asylantrag relevant?

Ja. Geschlechtsspezifische Verfolgung wird in Österreich als Asylgrund anerkannt.

Dazu gehört:

  • Verfolgung, weil Sie transgender, intersexuell oder nicht-binär sind
  • Gewalt oder Drohungen aufgrund Ihrer Geschlechtsidentität oder Ihres Geschlechtsausdrucks
  • Diskriminierung, die Sie daran hindert, sicher als Ihr authentisches Selbst zu leben
  • Zwangsmedizinische Eingriffe (besonders relevant für intergeschlechtliche Menschen)

Personenstandsänderung

Kann ich mein gesetzliches Geschlecht und meinen Namen in Österreich ändern?

Ja. Nach Erhalt eines positiven Asylbescheids oder subsidiären Schutzbescheids können Sie einen Antrag auf Änderung Ihrer gesetzlichen Geschlechtsbezeichnung und Ihres Namens stellen.

Anforderungen:

Um Ihre Geschlechtsmarkierung in offiziellen Dokumenten zu ändern, benötigen Sie:

>> Psychotherapeutische Begutachtung (nicht älter als 6 Monate), die Folgendes bestätigt:

  • Klare Selbstidentifikation mit Ihrem richtigen Geschlecht
  • Anpassung an das äußere Erscheinungsbild Ihres Wunschgeschlechts
  • Hohe Wahrscheinlichkeit, dass sich Ihr Zugehörigkeitsgefühl zum Geschlecht nicht ändert

Wichtig: Eine formelle Diagnose (F64.0) ist in Österreich nicht mehr erforderlich.

>> Geburtsurkunde

  • If you don’t have your birth certificate and cannot contact your home country, we can help you apply for a substitute document (Nachbeurkundung) through Vienna’s registry office.

Can I get tested or treated for my HIV infection?

Ja. Österreich leistet umfassende Unterstützung bei der HIV-Behandlung und -Prävention.

Tests auf STIs (sexuell übertragbare Infektionen):

Was wir bieten:
Zusammen mit AIDS-Hilfe Wien, bieten wir bei Queer Base Community-Tests für sexuell übertragbare Krankheiten an.

So funktioniert es:
Ungefähr zweimal im Jahr führen wir in unserem Büro Community-Tests durch. Die Termine finden Sie in unseren sozialen Medien.

If you want to get tested inbetween get a free voucher at Queer Base – come to our office and pick up a voucher. Use the voucher at AIDS Hilfe Wien for free or reduced-cost testing
Tests sind für HIV, Hepatitis B und C, Syphilis, Chlamydien und Gonorrhoe (Tripper) verfügbar.

With a Queer Base voucher, these tests can be obtained free of charge.

Für Tests im Rahmen dieses Programms ist keine Versicherung erforderlich.

HIV-Behandlung (antiretrovirale Therapie):

Wenn Sie krankenversichert sind:

  • Die antivirale Behandlung gegen HIV wird vollständig von Ihrer Krankenversicherung übernommen
  • Dies gilt während des Asylverfahrens (durch GVS) und nach einem positiven Bescheid

Wenn Sie nicht versichert sind:

  • Kontaktieren Sie uns umgehend
  • Wir helfen Ihnen beim Zugang zur Behandlung
  • HIV-Medikamente gelten als unverzichtbare Gesundheitsversorgung

HIV- und Asylstatus:

Wichtige rechtliche Hinweise:

In einigen Herkunftsländern kann eine HIV-Infektion Ihre Chancen auf eine HIV-Infektion beeinträchtigen subsidiärer Schutz (eine Form des Schutzes, wenn Sie keinen Anspruch auf volles Asyl haben).

Was das bedeutet:

  • Wenn Sie in Ihrem Heimatland keine angemessene HIV-Behandlung erhalten können
  • Dies kann Ihre Argumente für subsidiären Schutz stärken
  • Medizinische Berichte und Dokumentation sind wichtig

Unser Rat: Wenn Sie HIV-positiv sind, informieren Sie Ihren gesetzlichen Vertreter, damit dieser dies in Ihrem Asylverfahren berücksichtigen kann.

HIV-Prävention (PrEP):

Was ist PrEP?

PrEP (Präexpositionsprophylaxe) ist ein Medikament, das HIV-negative Menschen zur Vorbeugung einer HIV-Infektion einnehmen können. Bei richtiger Anwendung ist PrEP hochwirksam – mindestens genauso wirksam wie Kondome bei der HIV-Prävention.

So erhalten Sie PrEP in Österreich:

Wenn Sie krankenversichert sind:

  • Seit 1. April 2024 wird die PrEP in Österreich teilweise erstattet
  • Erstattung: bis zu 60 €/Monat für Medikamente
  • Plus: 25 €/Quartal für Arztbesuche
  • Sie können eine Erstattung wie bei privaten Arztrechnungen beantragen. Wenn Sie nicht krankenversichert sind:
  • Kontaktieren Sie uns oder die AIDS Hilfe Wien
  • Wir können Ihnen den Zugang zu PrEP erleichtern

Was passiert, wenn ich mich gemeinsam mit meinem Ehepartner/Partner bewerbe?

>> Mit einem offiziellen Ehegatten oder gesetzlichen Partner:

Ihre Rechte:

  • Der Staat muss Ihr Familienleben respektieren
  • Während des Asylverfahrens werden Sie nicht getrennt
  • Ihr werdet zusammenleben

Wichtig zu wissen:

  • Ihre Bewerbungen werden NICHT automatisch gemeinsam berücksichtigt
  • Wenn Ihrem Ehepartner Asyl gewährt wird und Ihnen dies verweigert wird, werden Sie NICHT automatisch ausgewiesen
  • Ihr weiterer Aufenthalt hängt jedoch vom Status Ihres Ehepartners ab

>> Mit einem Freund/einer Freundin (nicht offiziell registriert):

Die Herausforderung:

  • Ohne amtliche Registrierung kann es sein, dass die Behörden Sie verschiedenen Bundesländern zuordnen
  • Möglicherweise werden Sie getrennt
  • Ihre Bewerbungen können gesondert berücksichtigt werden
  • Sie können jedoch gegenseitig als Zeugen auftreten

Was wir tun: Wir versuchen, solche Paare zusammenzuführen und in das gleiche Bundesland (in der Regel Wien) zu verlegen, damit Sie weiterhin zusammenleben können.

Was ist ein Asylgespräch?

Das Asylgespräch beim BFA (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) ist der wichtigste Schritt in Ihrem Asylverfahren.

Was geschieht:

  • Das Vorstellungsgespräch kann mehrere Stunden dauern oder mehrere Besuche erfordern
  • Sie stellen alle Belege und Nachweise (Fotos, Videos, Korrespondenz usw.) zur Verfügung.
  • Ein Dolmetscher übersetzt zwischen Ihrer Sprache und Deutsch
  • Der Asylbeauftragte protokolliert alles detailliert

Warum es wichtig ist:
Der Eindruck, den Sie während des Interviews hinterlassen, hat großen Einfluss auf die Entscheidung über die Gewährung von Asyl. Der Migrationsbeauftragte stellt fest, ob Ihre Geschichte glaubwürdig ist und ob Sie Schutz verdienen.

>> So bereiten Sie sich vor:

Unsere Empfehlung:
Bereiten Sie sich gründlich vor, damit Ihre Geschichte:

  • Klar
  • Ausführlich
  • Überzeugend
  • Konsistent
  • Kohärent

Nach dem Interview:

  • Der Dolmetscher übersetzt das Interviewprotokoll für Sie mündlich
  • Sie und Ihr gesetzlicher Vertreter können Korrekturen vornehmen
  • Nach Ihrer Unterschrift erhalten Sie eine Kopie des Zeugnisses

Werde ich während des Vorstellungsgesprächs allein sein?

Sie können mitbringen:

Eine vertrauenswürdige Person:

  • Für moralische Unterstützung
  • Sie können nicht eingreifen, Fragen stellen oder sich an den Beamten wenden
  • Sie können keine Bemerkungen zum Protokoll machen

Ein gesetzlicher Vertreter:

  • Muss eine Vollmacht haben
  • Kann in Ihrem Interesse alle rechtlichen Schritte einleiten
  • Kann Ihnen Fragen stellen und Details klären
  • Kann Anträge beim Asylbeauftragten einreichen
  • Kann Anmerkungen zum Protokoll machen

Was passiert nach dem BFA-Interview?

>> Innerhalb weniger Wochen nach dem Interview: Sie (oder Ihr Vertreter) können eine Stellungnahme zu Ihrem Fall abgeben.

Das:

  • Fasst die Fakten zusammen
  • Bezieht Ihre Geschichte auf die Situation in Ihrem Heimatland
  • Wird in der Regel von Ihrem gesetzlichen Vertreter erstellt

Was wir tun: Queer Base bereitet diese Stellungnahmen für unsere Mandanten vor, wenn wir sie vertreten.

>> Zusätzliche Beweise:

In diesem Zeitraum können Sie außerdem Folgendes einreichen:

  • Unterstützungsschreiben
  • Aktuelle Länderberichte
  • Menschenrechtsorganisation berichtet über Ihr Heimatland

Die Entscheidung:

Nach Ablauf der Frist zur Einreichung von Stellungnahmen und Beweisen trifft der Migrationsbeauftragte eine Entscheidung:

  • Asyl gewähren, OR
  • Asyl verweigern

Zeitleiste: Dies kann mehrere Wochen oder sogar Monate dauern. Leider können Sie den genauen Zeitpunkt nicht im Voraus wissen.

Was passiert, wenn das BFA Asyl ablehnt?

>> Eine BFA-Entscheidung ist nicht endgültig. Sie haben das Recht, Berufung einzulegen.

Das Berufungsverfahren:

Zeitleiste: Das haben Sie 28 Tage vom Erhalt der BFA-Entscheidung bis zur Berufung beim BVwG (Bundesverwaltungsgericht).

Was geschieht:

  • Das Gericht führt eine Anhörung in Ihrer Anwesenheit durch (ähnlich dem BFA-Interview)
  • Das Gericht befragt Sie und prüft Ihren gesamten Fall
  • Das Gericht kann Zeugen laden
  • Nach der Anhörung erlässt das Gericht eine Entscheidung

Wie lange dauert es: Mehrere Monate bis über ein Jahr (kann nicht im Voraus bekannt sein)

Nach der Entscheidung:

  • Die Entscheidung wird Ihnen zugesandt
  • Es wird sofort wirksam
  • Es kann bei höheren Gerichten Berufung eingelegt werden

Was passiert, wenn auch das BVwG Asyl verweigert?

>> Wenn das BVwG Ihren Antrag ablehnt:

Der Beschluss wird sofort wirksam. Sie haben zwei Möglichkeiten:

Option 1: Keine Berufung einlegen

  • Sie müssen Österreich innerhalb einer bestimmten Frist verlassen

Option 2: Berufung an höhere Gerichte

  • Legen Sie Berufung beim VfGH (Verfassungsgerichtshof) oder VwGH (Verwaltungsgerichtshof) oder bei beiden ein
  • Fordern Sie diese Gerichte auf, die Ausreisepflicht aus Österreich auszusetzen
  • Im Falle einer Bewilligung können Sie während der Prüfung Ihres Falles in Österreich bleiben

Wichtige Voraussetzungen:

Berufungen an höhere Gerichte:

  • Kann NUR von Rechtsanwälten (Rechtsanwälten) eingereicht werden
  • Nicht jede BVwG-Ablehnung hat einen Rechtsmittelgrund
  • Normalerweise dauert es viele Monate, oft Jahre
  • Es kann keine weitere Berufung eingelegt werden (dies sind die höchsten Gerichte)

Was wir tun: Wenn wir glauben, dass Ihr Fall eine angemessene Chance hat, versuchen wir, einen Anwalt zu finden, der bereit ist, ehrenamtlich (kostenlos) zu helfen. Aufgrund begrenzter Ressourcen können wir jedoch keine Unterstützung vor den höheren Gerichten garantieren.

Internationale Beschwerden:

Wenn Sie glauben, dass österreichische Behörden Ihre Rechte verletzt haben, können Sie eine individuelle Beschwerde bei internationalen Stellen einreichen:

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
  • UN-Menschenrechtsausschuss
  • Andere anwendbare internationale Gremien

Kann mir mein Recht auf Asyl verweigert werden?

Ja, in Ausnahmefällen kann Ihr Asylantrag ohne inhaltliche Prüfung abgelehnt werden.

>> Gründe für die sofortige Ablehnung:

Wenn du:

  • Vor seiner Ankunft in Österreich ein schweres nichtpolitisches Verbrechen begangen
  • Verurteilung durch ein ausländisches Gericht wegen einer schweren Straftat (in Österreich als solche anerkannt)
  • Erhalten Sie eine solche Verurteilung durch ein österreichisches Gericht
  • Ihr kriminelles Verhalten stellt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar

>> Wichtig:

Deshalb ist es wichtig:

  • Halten Sie sich im Asylverfahren an die österreichischen Gesetze
  • Unterlassen Sie jegliches rechtswidrige Verhalten
  • Vermeiden Sie insbesondere kriminelles Verhalten

Was passiert nach einer positiven Entscheidung?

Glückwunsch! Jetzt können Sie mit dem Aufbau Ihres erfüllten, unabhängigen Lebens in Österreich beginnen.

>> Rechtsstatus:

Ausweisdokumente:

  • Für Reisen innerhalb Europas erhalten Sie einen amtlichen Ausweis
  • Möglicherweise erhalten Sie ein Konventionsreisedokument für weltweite Reisen (mit erforderlichen Visa).

>> Wohnen:

Übergangszeitraum:

  • Sie können die Grundsicherung (GVS) noch weitere **4 Monate** beziehen.
  • Gleiche Leistungen und Unterstützung wie im Asylverfahren
  • Nach 4 Monaten: Sie müssen sich selbstständig um eine Unterkunft kümmern und die Kosten selbst tragen

>> Arbeit und Einkommen:

Arbeiten:

  • Sie können offiziell arbeiten oder einer bezahlten Tätigkeit nachgehen

Wenn Sie kein Einkommen haben:

  • Mindestsicherung beantragen
  • Inklusive Geldleistungen und Krankenversicherung
  • Normalerweise reicht es für einfache Unterkunft, Verpflegung und Grundbedürfnisse

>> Integrationsunterstützung:

Anmeldung beim ÖIF:

  • Unterzeichnen Sie Ihren Integrationsvertrag
  • Besuchen Sie Ihren Integrationskurs
  • Holen Sie sich Hilfe beim Deutschunterricht

Arbeitsmarktservice (AMS):
Um Mindestsicherung zu erhalten, müssen Sie sich an das AMS wenden, das:

  • Bestätigt, dass Sie keine Beschäftigung oder kein Einkommen haben
  • Hilft Ihnen, Arbeit zu finden
  • Bietet Deutschkurse an
  • Hilft bei der Übersetzung und Bestätigung Ihrer Qualifikationen/Diplome
  • Bietet Berufskurse und Integrationskurse an

Kann ich während des Asylverfahrens arbeiten?

Die kurze Antwort:

Während des Asylverfahrens haben Sie nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten zu arbeiten.

>> Die Regeln:

Erste 3 Monate:

  • Es besteht für Sie ein absolutes Arbeitsverbot

Nach 3 Monaten:

You need a work permit. In practice, permits are mostly issued only for:

  • Saisonarbeit in der Landwirtschaft
  • Saisonarbeit im Tourismus
  • Sexarbeit
  • UND nur, wenn für die Stelle kein Österreicher oder Ausländer mit Arbeitserlaubnis zur Verfügung steht

>> Weitere Arbeitsmöglichkeiten:

Gemeinnützige Aktivitäten:

  • Kleinere Dienstleistungen für Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden
  • Gegen eine symbolische Gebühr
  • Die Möglichkeiten sind begrenzt
  • Hängt von den Bedürfnissen und der Verfügbarkeit in Ihrer Region ab

Abschluss: Eine offizielle Vollzeitbeschäftigung ist während des Asylverfahrens nahezu unmöglich.